Ganzjahresverkauf

Herzlich willkommen im Online-Auftritt der Kunstfeuerwerk-Fabrik Fritz Sauer, Ihrem schwäbischen Spezialisten für hochwertiges Feuerwerk.

Ganzjahresverkauf? Feuerwerk darf doch nur zu Silvester an Privatpersonen abgegeben werden? Nicht wirklich! Auch unter dem Jahr haben Sie die Möglichkeit, ein besonders Ereignis (runder Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, u.v.m.) mit einer privaten Feuerwerksdarbietung zu bereichern.

Möchten Sie als Privatperson eigenhändig tätig werden, sind dazu aber einige wichtige Kriterien zu beachten:

  • Für das geplante Feuerwerk ist gemäß §24 (1) 1. SprengV die Erlaubnis der zuständigen Behörde des Abbrennplatz einzuholen (i.d.R. die Gemeinde / Stadt). Die Anzeige muss mindestens 2 Wochen vor dem Ereignis erfolgen; ein mögliches Antragsformular finden sie hier.
  • Gegen Vorlage dieser Genehmigung kann entsprechendes Feuerwerk online oder direkt bei Ihrem lokalen Feuerwerksbetrieb erworben werden – natürlich auch bei der Kunstfeuerwerkfabrik Fritz Sauer in Gersthofen bei Augsburg. Dazu halten wir ständig ausgesuchte, hochwertige Batterien, Sonnenräder, Vulkane und Verbundfeuerwerke der Firmen Nico,Fire-Event, Zink, Pyroprodukt und Pyrotrade für Sie bereit.
  • Bei Bestellungen per Fax oder E-Mail ist neben obiger Genehmigung als Altersnachweis unbedingt eine Kopie des Personalausweises beizufügen; das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  • Selbstverständlich benötigen Sie auch die Erlaubnis des Grundstückseigentümers des geplanten Abbrennortes.
  • Bitte beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen. So ist z.B. das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern prinzipiell verboten, ggf. existieren weitere lokale Einschränkungen.
  • Achten Sie auf eine ausreichende Absicherung für einen evtl. Schadensfall durch Ihre private Haftpflichtversicherung. Da diese in der Regel nur Feuerwerksschäden in der Zeit vom 31.12 bis 01.01. abdeckt, sollte für ein Feuerwerk außerhalb dieser Zeit unbedingt die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Feuerwerkers informiert und eine schriftliche Deckungszusage eingeholt werden. Gegebenenfalls ist für dieses singuläre Ereignis eine gesonderte Versicherung abzuschließen!
  • Sollten Sie Ihre Ware nicht persönlich bei uns in Gersthofen abholen können, erfolgt die Auslieferung der bestellten Feuerwerkskörper aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausschließlich per Spedition. Die Frachtkosten sind abhängig vom Lieferort. Über die genauen Frachtkosten informieren wir Sie bei jeder Bestellung per Mail – daher bitte unbedingt eine gültige Mailadresse und Ihren Wohnort in der Bestellung vermerken.

Wir haben Sie nicht abgeschreckt? Wunderbar! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.

 

Sie haben Probleme mit der notwenigen Genehmigung oder möchten den besonderen Abend voll und ganz genießen können? Dann überlassen Sie doch einfach uns, der Firma Sauer, die ganze Arbeit. Wir sorgen für die Genehmigung, übernehmen den Aufbau und selbstverständlich das gekonnte Abbrennen.

 

Jederzeit und ganz ohne behördliche Auflagen lieferbar sind natürlich unsere frei veräußerlichen Feuerwerksartikel der Kategorie T1 (Rauchkörper und Bengalfeuer) sowie unsere beliebten Wachsfackeln. Letztere setzen Ihren Abbrennort wirkungsvoll in Szene oder sorgen auch ohne begleitendes Feuerwerk für die stimmungsvolle Beleuchtung Ihrer Veranstaltung.

 

Sie möchten Ihr Feuerwerk zünden wie ein Profi, per Funk und aus sicherer Entfernung? Kein Problem - besuchen Sie unsere Seite „Zündanlagen“ und wir zeigen Ihnen, wie sie schon für vergleichsweise wenig Geld ans Ziel Ihrer Wünsche kommen.